MESSTECHNIK & ANALYTIK



 Erfüllen Anforderungen der EU F-Gase-Verordnung 

Nachhaltige Temperierlösungen

Peter Huber Kältemaschinenbau SE

Peter Huber Kältemaschinenbau präsentiert sein komplett erneuertes Produktsortiment, das sich ganz der nachhaltigen und 100 Prozent zukunftssicheren Temperiertechnik widmet. Ab sofort sind alle Temperiergeräte standardmäßig mit natürlichen Kältemitteln ausgestattet. Die Produkte orientieren sich an den Standards von morgen und erfüllen bereits heute die strengsten Anforderungen der EU F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. 

 

Zukunftssichere Temperiertechnik 

Als Anbieter von präzisen Temperiersystemen hat Peter Huber Kältemaschinenbau proaktiv auf die regulatorischen Änderungen der EU F-Gase-Verordnung reagiert. Aktuell bietet der Hersteller im Bereich der Flüssigkeitstemperierung 100 Prozent zukunftssichere, klimaverträgliche und nachhaltige Temperierlösungen in allen Leistungsklassen an. Die meisten Umwälzthermostate und -kühler sind bereits seit Jahren serienmäßig mit natürlichen Kältemitteln ausgerüstet, die mit GWP-Werten von kleiner als 10 weit unter der festgelegten Grenze von 150 liegen. Folglich sind Huber-Geräte nicht nur konform mit den aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Vorgaben, sondern auch eine nachhaltige Wahl für die Kunden. 

Bereits 1976 wurden von Peter Huber Kältemaschinenbau die ersten Produkte mit natürlichen Kältemitteln auf den Markt gebracht. Dementsprechend sind viele Huber-Produkte schon seit Jahrzehnten standardmäßig mit natürlichen Kältemitteln ausgestattet. Zu diesen Geräten zählen unter anderem die beliebten Modellreihen Ministat, Minichiller, KISS/CC, Petite Fleur, Tango und viele weitere. Der konkrete GWP-Wert kann jederzeit dem jeweiligen Gerätedatenblatt entnommen werden.

In einer Zeit wachsender ökologischer Verantwortung setzt das Unternehmen auf nachhaltige Technik, die sich an den Standards von morgen orientiert. Die Temperierlösungen mit natürlichen Kältemitteln sind darauf ausgelegt, langfristige Investitionssicherheit zu bieten – unabhängig davon, welche Umweltauflagen und gesetzlichen Einschränkungen in den kommenden Jahren folgen werden.

Natürliche Kältemittel im Fokus

Mit der aktuellen Sortimentsanpassung rücken die Modelle mit natürlichen Kältemitteln noch mehr in den Fokus. Ab sofort werden diese Modelle zum Standard, das heißt Geräte mit synthetischen Kältemitteln werden nur noch übergangsweise mitgeführt. 

 

Vorteile mit natürlichen Kältemitteln:

  • 100 Prozent zukunftssichere Investition
  • Planungssicherheit bezüglich gesetzlicher Vorgaben
  • Wartung und Reparatur langfristig sichergestellt
  • Klimaverträglich mit minimalem GWP
  • Moderne Kältetechnik mit bestem Wirkungsgrad
  • Reduzierter Energieverbrauch

 

Green Line

Viele Modelle sind inzwischen auch als „Green Line“-Variante mit CO2 Kältemittel (R-744) erhältlich. Der Kältekreislauf dieser Geräte hat kein Ozonabbaupotenzial (ODP = 0), ein vernachlässigbares Treibhauspotenzial (GWP = 1) und das Kältemittel ist nicht brennbar. Mit den nachhaltigen Temperierlösungen von Huber sind Kunden für zukünftige Herausforderungen gerüstet und können sicher sein, dass ihre Anlagen den hohen Umwelt- und Effizienzstandards entsprechen. 

 

Übergangsfrist bis 2027

Die neue EU-Verordnung sieht eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2027 vor, in der Geräte mit synthetischen Kältemitteln weiterhin verkauft werden dürfen. Selbstverständlich möchte Peter Huber Kältemaschinenbau größtmögliche Flexibilität bieten, daher sind diese Modelle weiterhin erhältlich. Es empfiehlt sich jedoch, schon heute auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen. Damit sichern sich Kunden nicht nur eine nachhaltige Lösung, sondern auch langfristige Vorteile, zum Beispiel bei zukünftigen Wartungen und Reparaturen, bei denen von der guten Verfügbarkeit natürlicher Kältemittel profitiert werden kann.

Hintergrundinformationen zur (EU) 2024/573 Verordnung

Die Europäische Union hat am 11. März 2024 die neue Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase veröffentlicht. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zu reduzieren, um die Treibhausgasemissionen weiter zu senken und so einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten.

    1

    Phase-down

    Die Gesamtmenge an fluorierten Treibhausgasen, die in der EU in Verkehr gebracht werden darf, wird schrittweise reduziert. Ziel ist ein vollständiger Ausstieg bis 2050.

    2

    Inverkehrbringungsverbote

    Der Einsatz bestimmter Kältemittel je nach Anwendung und Treibhauspotenzial (GWP) wird untersagt. Die Verordnung sieht verschiedene Kategorien für Produkte mit Kältemaschinen vor. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab welchen lediglich Geräte mit GWP kleiner als 150 in Verkehr gebracht werden dürfen.

    • Kategorie 5: Einführung zum 01.01.2030
    • Kategorie 7: Einführung zum 01.01.2027
    • Kategorie 4: Einführung zum 01.01.2025 

Die Kälteprodukte von Huber werden in weiten Teilen der Kategorie 7 zugeordnet. Dies bedeutet, dass das Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 nur noch Temperiergeräte mit einem GWP-Wert von unter 150 in Verkehr bringen darf. Im Gegenzug ist es grundsätzlich weiterhin möglich, Geräte mit synthetischen Kältemitteln bis zum oben genannten Zeitpunkt anzubieten und zu verkaufen.


Im Detail werden Huber-Geräte wie folgt von der Behörde eingestuft


Kategorie 7 mit Beschränkung ab dem 01.01.2027:

Alle Kältegeräte, bei denen die Wärmeübertragung mittels einer umgewälzten Temperierflüssigkeit erfolgt, gelten per EU-Verordnung als Kühler und werden in Kategorie 7 eingestuft. Diese Definition betrifft fast das gesamtes Produktsortiment, da sowohl Umwälzkühler sowie klassische Kälte-Umwälzthermostate mit offenem Bad und unsere Unistate/Unimotive sowie "Eintauchkühler", die in einem Bad zur Gegenkühlung eingesetzt werden, zu dieser Gruppe zählen.

 

Kategorie 4 mit Beschränkung ab dem 01.01.2025:

Eintauchkühler die für Kontaktkühlung eingesetzt werden, fallen in die Kategorie 4, da diese nicht mit einer umgewälzten Temperierflüssigkeit kühlen. Diese Modelle dürfen ab dem 01.01.2025 nicht mehr mit synthetischen Kältemitteln in Verkehr gebracht werden.