MESSTECHNIK & ANALYTIK
Erfüllen Anforderungen der EU F-Gase-Verordnung
Nachhaltige Temperierlösungen
Peter Huber Kältemaschinenbau präsentiert sein komplett erneuertes Produktsortiment, das sich ganz der nachhaltigen und 100 Prozent zukunftssicheren Temperiertechnik widmet. Ab sofort sind alle Temperiergeräte standardmäßig mit natürlichen Kältemitteln ausgestattet. Die Produkte orientieren sich an den Standards von morgen und erfüllen bereits heute die strengsten Anforderungen der EU F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573.
Zukunftssichere Temperiertechnik
Als Anbieter von präzisen Temperiersystemen hat Peter Huber Kältemaschinenbau proaktiv auf die regulatorischen Änderungen der EU F-Gase-Verordnung reagiert. Aktuell bietet der Hersteller im Bereich der Flüssigkeitstemperierung 100 Prozent zukunftssichere, klimaverträgliche und nachhaltige Temperierlösungen in allen Leistungsklassen an. Die meisten Umwälzthermostate und -kühler sind bereits seit Jahren serienmäßig mit natürlichen Kältemitteln ausgerüstet, die mit GWP-Werten von kleiner als 10 weit unter der festgelegten Grenze von 150 liegen. Folglich sind Huber-Geräte nicht nur konform mit den aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Vorgaben, sondern auch eine nachhaltige Wahl für die Kunden.
Bereits 1976 wurden von Peter Huber Kältemaschinenbau die ersten Produkte mit natürlichen Kältemitteln auf den Markt gebracht. Dementsprechend sind viele Huber-Produkte schon seit Jahrzehnten standardmäßig mit natürlichen Kältemitteln ausgestattet. Zu diesen Geräten zählen unter anderem die beliebten Modellreihen Ministat, Minichiller, KISS/CC, Petite Fleur, Tango und viele weitere. Der konkrete GWP-Wert kann jederzeit dem jeweiligen Gerätedatenblatt entnommen werden.
In einer Zeit wachsender ökologischer Verantwortung setzt das Unternehmen auf nachhaltige Technik, die sich an den Standards von morgen orientiert. Die Temperierlösungen mit natürlichen Kältemitteln sind darauf ausgelegt, langfristige Investitionssicherheit zu bieten – unabhängig davon, welche Umweltauflagen und gesetzlichen Einschränkungen in den kommenden Jahren folgen werden.
- Kategorie 5: Einführung zum 01.01.2030
- Kategorie 7: Einführung zum 01.01.2027
- Kategorie 4: Einführung zum 01.01.2025
Inverkehrbringungsverbote
Der Einsatz bestimmter Kältemittel je nach Anwendung und Treibhauspotenzial (GWP) wird untersagt. Die Verordnung sieht verschiedene Kategorien für Produkte mit Kältemaschinen vor. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab welchen lediglich Geräte mit GWP kleiner als 150 in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Kälteprodukte von Huber werden in weiten Teilen der Kategorie 7 zugeordnet. Dies bedeutet, dass das Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 nur noch Temperiergeräte mit einem GWP-Wert von unter 150 in Verkehr bringen darf. Im Gegenzug ist es grundsätzlich weiterhin möglich, Geräte mit synthetischen Kältemitteln bis zum oben genannten Zeitpunkt anzubieten und zu verkaufen.
Im Detail werden Huber-Geräte wie folgt von der Behörde eingestuft
Kategorie 7 mit Beschränkung ab dem 01.01.2027:
Alle Kältegeräte, bei denen die Wärmeübertragung mittels einer umgewälzten Temperierflüssigkeit erfolgt, gelten per EU-Verordnung als Kühler und werden in Kategorie 7 eingestuft. Diese Definition betrifft fast das gesamtes Produktsortiment, da sowohl Umwälzkühler sowie klassische Kälte-Umwälzthermostate mit offenem Bad und unsere Unistate/Unimotive sowie "Eintauchkühler", die in einem Bad zur Gegenkühlung eingesetzt werden, zu dieser Gruppe zählen.
Kategorie 4 mit Beschränkung ab dem 01.01.2025:
Eintauchkühler die für Kontaktkühlung eingesetzt werden, fallen in die Kategorie 4, da diese nicht mit einer umgewälzten Temperierflüssigkeit kühlen. Diese Modelle dürfen ab dem 01.01.2025 nicht mehr mit synthetischen Kältemitteln in Verkehr gebracht werden.